Dive-Machbarkeitsanalyse
Unsere Dive-Machbarkeitsanalyse liefert Ihnen eine Entscheidungsgrundlage, die das Energiekonzept mit Ertragsprognose, Wirtschaftlichkeitsberechnung, Kostenschätzung nach DIN 276, Unterkonstruktions-Lastverteilung sowie die Netzverträglich-keitsanfrage beim zuständigen Netzbetreiber umfasst und aufzeigt.
Dive-Planung
In der Dive-Planung erstellen wir Ihnen die Pläne und Unterlagen für die Ausführung des Bauprojekts (inkl. der Anpassung Ihrer Bestandselektroanlage) sowie das Leistungsverzeichnis für die Ausschreibung und Vergabe. Darüber hinaus erstellen wir den Preisspiegel. Für unsere EPC-Kunden übernehmen wir die AC-Planung ab dem Wechselrichter.
Dive-Bauüberwachung
Mit der Dive-Bauüberwachung unterstützen wir Sie in der Objekt- und Bauüberwachung, bei der Kostenkontrolle und Kostenfeststellung bis hin zur Überwachung der Beseitigung von den Mängeln aus der Abnahme.
Dive-Qualitätssicherung
Ergänzend zu unserer Konzeptberatung bieten wir Ihnen mit unserer Dive-Qualitätssicherung die Möglichkeit, die Projektsicherheit auch dann zu erhöhen, wenn wir nicht für Sie planen oder die Bauüberwachung übernehmen.
Wofür steht Solar4Network
Mit unserer Arbeit reduzieren wir CO₂-Emissionen und stärken die regionale Wertschöpfung durch lokale, erneuerbare Energieressourcen. Der nachhaltig erzeugte Ökostrom wird direkt in das IntraStromnetz des Gebäudes eingespeist und gewährleistet eine zuverlässige, umweltfreundliche Energieversorgung. Unser ganzheitlicher Ansatz integriert PV-Strom für
alle relevanten Großverbraucher im Gebäude – von RLT-Anlagen, Aufzügen und Wärmepumpen bis hin zur Ladeinfrastruktur
für E-Mobilität – und macht Photovoltaik wirtschaftlich nutzbar, ohne Risiko einer Gewerbesteuer-Infizierung.
Mit unserer Software-Lösung Smart Meter Insight erfassen wir die monatlichen und jährlichen PV- und Netzstromverbrauchs-daten der umlagefähigen Verbraucher innerhalb des IntraStromnetzes. Diese dienen als Grundlage für eine präzise Neben-kostenabrechnung. Bei Immobilien mit einem Gesamtmieter erfassen wir die Verbrauchsdaten ebenfalls monatlich und jährlich.
Beim selbstgenutzten PV-Strom erfassen wir mit unserem Smart Meter Insight die Verbrauchsdaten für Ihre Kostenstellen-rechnung. Überschüssige Energie aus Ihrer selbstgenutzten PV-Anlage kann entweder über eine Stromkaufvereinbarung
(PPA) verkauft oder perspektivisch über eine bidirektionale Energieliefervereinbarung (bPPA) virtuell in einer IntraStromcloud zwischengespeichert werden.
Für die E-Mobilität ermitteln wir im Rahmen der Machbarkeitsanalyse mit unserem IntraMobility-Tool das Elektrifizierungs-potenzial der Gebäudestellplätze, die in der Dive-Planung berücksichtigt werden.
Kunden-Painpoints
Die Komplexität der dezentralen Energiegewinnung und -versorgung umfasst zahlreiche Herausforderungen, darunter technische, wirtschaftliche, regulatorische, rechtliche und bauliche Aspekte sowie die Netzverträglichkeit zwischen zentraler und dezentraler Energieversorgung.
Ebenfalls ein wichtiger Aspekt sind die jeweiligen Vergaberichtlinien und die qualitative Durchführung des Projekts. Dabei umfasst die qualitative Durchführung des Projekts nicht nur die Wahl der richtigen Generalunternehmern für die Projekt-ausschreibung, sondern auch die Bauüberwachung der Leistung während der Projektumsetzung.
Solar4Network-Gainpoints
Solar4Network unterteilt ein Energieprojekt in drei Projektphasen:
In der ersten Projektphase ermitteln wir mit unserer Dive-Machbarkeitsanalyse die technischen und wirtschaftlichen Potenziale. Falls erforderlich, erhalten Sie zusätzlich eine Beratung zur optimalen Abstimmung Ihrer PV-Anlage auf das
Jahreslastprofil Ihrer Immobilie. Diese Beratung umfasst auch das Messkonzept für Ihr IntraStromnetz der umlagefähigen Verbraucher wie Kältemaschinen, Aufzüge, RLT-Anlagen und Großwärmepumpen. Darüber hinaus beraten wir Sie zur
Nutzung von Energiespeichersystemen – zur Spitzenlastkappung und Notstromversorgung.
In der zweiten Projektphase werden auf Grundlage der Dive-Machbarkeitsanalyse, des Messkonzepts für Smart Meter Insight sowie der Energiespeichersysteme die Dive-Planung erstellt und eine Marktausschreibung für das Projekt durchgeführt.
In der dritten Projektphase unterstützen wir unsere Kunden durch unsere Dive-Bauüberwachung bei der Umsetzung, Abnahme und Abrechnung des Projekts.
Auch die Integration einer Ladeinfrastruktur für die E-Mobilität durchläuft diese drei aufeinanderfolgenden Projektphasen.
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Freiflächenanlagen bis 5MW werden von uns in allen HOAI-Leistungsphasen 1–8 geplant, ausgeschrieben und bis zur Fertigstellung begleitet.
Inwiefern unterstützt die Lösung von Solar4Network die Ziele der dezentralen Energiewende?
Absolut! Eine Studie des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) aus dem September 2024 zeigt, dass bislang nur rund 10 % der gewerblichen Dachflächen in Deutschland für die PV-Stromgewinnung genutzt werden. Zum Stand vom 16. Dezember 2024 sind im Gewerbedachsegment 29 GWp PV-Leistung installiert, was ca. 29 % der insgesamt in Deutschland in Betrieb genommenen PV-Leistung entspricht.
Wir schaffen Ihnen den direkten Zugang zu grüner Energie, indem wir die Kompetenzen aller relevanten Stakeholder entlang der Wertschöpfungskette bündeln, um das bestmögliche Energiekonzept zu entwickeln, zu planen und baubegleitend zu errichten.
Fördermittelscreening
Unser Screening bietet Ihnen einen Überblick über spezifische Förderprogramme für Ihre nachhaltige Gebäudeentwicklung.
Fördermittelbegleitung
Wir als Energieeffizienz-Experten begleiten Ihre Beantragung staatlicher Fördermittel nach Bundesvorgaben im BAFA-Prozess von A bis Z.
Energieberatung nach DIN 18599 mit iSFP
Wir berechnen den Energiebedarf Ihrer Immobilie nach
DIN 18599 und erstellen einen gültigen Sanierungsfahrplan,
der Ihnen für viele Maßnahmen einen zusätzlichen Förder-zuschlag sichert und Ihre förderfähigen Investitionen verdoppelt.
Energetische Kaufberatung
In unserer baulichen Expertise begutachten wir die Gebäudehülle, die Anlagentechnik sowie die baulichen
ESG-Kriterien der Immobilie, um eine optimale Risiko-
analyse für Ihren Ankaufprozess zu gewährleisten.
Leiter Technisches Projektmanagement bei der Strabag PFS GmbH
Konzernmarkenbotschafter der Nachhaltigkeitsmarke ENNAGY bei der Strabag/Züblin
Director of Operations bei der PV Energy Germany GmbH
Projektleiter im Technischen Projektmanagement bei der Strabag PFS GmbH
Senior Technical Project Leader für Photovoltaikanlagen und E-Mobilität bei der Strabag/Züblin-Konzernmarke ENNAGY
Senior Technical Project Leader für Photovoltaik- und Mittelspannungsanlagen bei der PV Energy Germany GmbH
Unsere Projektverantwortlichen aus dem Ingenieurwesen arbeiten eng mit unseren Technologiezulieferern zusammen – mit klarem Fokus auf Beratung, Planung und Realisierung innovativer und nachhaltiger Energielösungen.
Lieferanten und Errichter von Mittelspannungsschaltanlagen, Transformatoren, Energie-Schaltgerätekombinationen, Fernwirktechnik,
EZA-Reglern, Wechselrichtern, Batteriespeichern, PV-Unterkonstruktionen, Großwärmepumpen, E-Ladeinfrastruktur und anderen Geräten für die dezentrale Energieversorgung
Errichter von Photovoltaikanlagen
Errichter und Betreiber von Ladeinfrastrukturen in der E-Mobilität
Unsere Kunden kommen aus verschiedenen Bereichen, darunter die Immobilienwirtschaft, die Industrie, der großflächige Einzelhandel sowie
EPC-Dienstleister, die Projekte in unterschiedlichsten Sektoren realisieren.
Das IntraStromnetz in Gewerbeimmobilien mit gewerblich vermieteten Flächen ermöglicht die gezielte Versorgung interner, umlagefähiger Verbraucher – wie Klimasysteme, Aufzüge, Großwärmepumpen, RLT-Anlagen und Ladeinfrastruktur für E-Mobilität – mit PV-Strom aus eigener Erzeugung zur Deckung des internen Energiebedarfs.
Für den Betrieb einer PV-Anlage innerhalb eines IntraStromnetzes kommen zwei steuerliche Behandlungswege in Betracht:
a) Vermögensverwaltende Nutzung (§ 15 EStG)
Wenn der erzeugte Strom ausschließlich der eigenen Immobilie dient und die Stromkosten lediglich auf Selbstkostenbasis über die Nebenkosten abgerechnet werden, liegt keine Gewinnerzielungsabsicht vor. Die Tätigkeit bleibt dann vermögensverwaltend – es entsteht keine Gewerbesteuerpflicht.
b) Gewerbliche Nutzung innerhalb der 20 %-Grenze (§ 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG n. F.)
Wird mit der PV-Anlage ein Gewinn erzielt, etwa durch Überschüsse oder interne Verrechnungen mit positivem Saldo, gilt dies grundsätzlich als gewerbliche Tätigkeit. Solange die Einnahmen aus der Stromerzeugung höchstens 20 % der gesamten Mieteinnahmen aus der Immobilie betragen, bleibt diese Tätigkeit gewerbesteuerlich unschädlich.
Für Immobilienfonds und institutionelle Investoren gelten ergänzend die Vorschriften des Investmentsteuergesetzes (InvStG n. F.) sowie des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB).
Wenn eine PV-Anlage zur Versorgung des Fondsobjekts selbst genutzt wird – also für den Strombedarf des Gebäudes oder der gemeinschaftlichen Infrastruktur – bleibt die Tätigkeit steuerlich unschädlich. Die daraus resultierenden Erträge gelten als Bestandserhaltungsmaßnahme und nicht als gewerbliche Tätigkeit.
Nach § 1 Abs. 1a Nr. 2 und § 20 InvStG n. F. können Immobilienfonds somit PV-Anlagen, Batteriespeicher oder interne Energieverteilungsnetze (z. B. IntraStromnetze) in ihre Bewirtschaftungsstrategie integrieren, ohne ihre steuerliche Begünstigung zu verlieren.
Das geplante Standortfördergesetz und § 2 Abs. 8 KAGB stellen zusätzlich klar, dass Investitionen in dezentrale Energieinfrastrukturen – sofern sie der Energieversorgung und Wertsteigerung des Fondsobjekts dienen – als zulässige Ergänzung der Immobilienbewirtschaftung gelten.
Das IntraStromnetz schafft die Möglichkeit, erneuerbare Energieerzeugung und -verteilung innerhalb einer Immobilie steuerneutral zu integrieren – sowohl auf Eigentümer- als auch auf Fondsebene. Damit wird die dezentrale Versorgung ein Bestandteil der Wertschöpfung aus dem Immobilienbetrieb, ohne die Grundstruktur der Vermögensverwaltung oder Fondsbegünstigung zu gefährden.
Diese Information stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Bitte lassen Sie sich zur konkreten Einzelfallbewertung von einem Steuerberater oder Fachanwalt beraten.
Das IntraStromnetz in Gewerbeimmobilien mit gewerblich vermieteten Flächen ermöglicht die gezielte Versorgung interner, umlagefähiger Verbraucher – wie Klimasysteme, Aufzüge, Großwärmepumpen, RLT-Anlagen und Ladeinfrastruktur für
E-Mobilität – mit PV-Strom aus eigener Erzeugung zur Deckung des internen Energiebedarfs.
Eigentümerebene
Für den Betrieb einer PV-Anlage innerhalb eines IntraStromnetzes kommen zwei steuerliche Behandlungswege in Betracht:
a) Vermögensverwaltende Nutzung (§ 15 EStG)
Wenn der erzeugte Strom ausschließlich der eigenen Immobilie dient und die Stromkosten lediglich auf Selbstkostenbasis über die Nebenkosten abgerechnet werden, liegt keine Gewinnerzielungsabsicht vor. Die Tätigkeit bleibt dann vermögens-verwaltend – es entsteht keine Gewerbesteuerpflicht.
b) Gewerbliche Nutzung innerhalb der 20 %-Grenze (§ 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG)
Wird mit der PV-Anlage ein Gewinn erzielt, etwa durch Überschüsse oder interne Verrechnungen mit positivem Saldo, gilt dies grundsätzlich als gewerbliche Tätigkeit. Solange die Einnahmen aus der Stromerzeugung höchstens 20 % der gesamten Mieteinnahmen aus den Immobilien betragen, bleibt diese Tätigkeit gewerbesteuerlich unschädlich.
Fondsebene
Für Immobilienfonds und institutionelle Investoren gelten ergänzend die Vorschriften des Investmentsteuergesetzes
(InvStG n. F.) sowie des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB).
Wenn eine PV-Anlage zur Versorgung des Fondsobjekts selbst genutzt wird – also für den Strombedarf des Gebäudes oder der gemeinschaftlichen Infrastruktur – bleibt die Tätigkeit steuerlich unschädlich. Die daraus resultierenden Erträge gelten als Bestandserhaltungsmaßnahme und nicht als gewerbliche Tätigkeit.
Nach § 1 Abs. 1a Nr. 2 und § 20 InvStG n. F. können Immobilienfonds somit PV-Anlagen mit IntraStromnetzen in ihre Bewirtschaftungsstrategie integrieren, ohne ihre steuerliche Begünstigung zu verlieren.
Das geplante Standortfördergesetz und § 2 Abs. 8 KAGB stellen zusätzlich klar, dass Investitionen in dezentrale Energieinfrastrukturen – sofern sie der Energieversorgung und Wertsteigerung des Fondsobjekts dienen – als zulässige Ergänzung der Immobilienbewirtschaftung gelten.
Fazit
Das IntraStromnetz schafft die Möglichkeit, erneuerbare Energieerzeugung und -verteilung innerhalb einer Immobilie steuerneutral zu integrieren – sowohl auf Eigentümer- als auch auf Fondsebene. Damit wird die dezentrale Versorgung ein Bestandteil der Wertschöpfung aus dem Immobilienbetrieb, ohne die Grundstruktur der Vermögensverwaltung oder Fondsbegünstigung zu gefährden.
Hinweis
Diese Information stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Bitte lassen Sie sich zur konkreten Einzelfallbewertung von einem Steuerberater oder Fachanwalt beraten.