Allgemeine Geschäfts- bedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


§ 1 Geltung der AGB

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Auftraggeber und der Solar4Network GmbH einschließlich der Erbringung von Systemleistungen im Rahmen von IntraSol OMS (technische Betriebsführung und Wartung von Photovoltaikanlagen) sowie der Bereitstellung und Nutzung der Software Smart Meter Insight zur Analyse von Verbrauchsdaten im IntraStromnetz, im Folgenden Ingenieurbüro genannt.

1.2 Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Ingenieurbüros.

§ 2 Angebote, Nebenabreden

2.1 Angebote des Ingenieurbüros sind, sofern nicht anders angegeben, freibleibend bezüglich aller Daten und Honorare.

2.2 Änderungen durch das Ingenieurbüro gelten als genehmigt, sofern der Auftraggeber nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.

2.3 Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

§ 3 Auftragserteilung und Nutzung

3.1 Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus Vertrag, Vollmacht und diesen AGB. Sie umfassen auch die Erbringung von Systemleistungen im Rahmen von IntraSol OMS und die Nutzung der Software Smart Meter Insight.

3.2 Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Software Smart Meter Insight im vertraglich vereinbarten Umfang; unbefugte Nutzung, Weitergabe oder Vervielfältigung sind untersagt.

3.3 Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Ingenieurbüros.

3.4 Das Ingenieurbüro führt den Auftrag nach allgemein anerkannten Regeln der Technik, den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und unter Beachtung der vertraglich vereinbarten Nutzung der Systemleistungen im Rahmen von IntraSol OMS durch.

3.5 Das Ingenieurbüro kann Subplaner zur Vertragserfüllung einsetzen und diesen im eigenen Namen Aufträge erteilen.

§ 4 Gewährleistung, Schadenersatz und Datenschutz

4.1 Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen erhoben werden, die ausschließlich durch eingeschriebenen Brief binnen 14 Tagen ab Übergabe der Leistung oder Teilleistung zu erfolgen haben. Dies gilt auch für die Erbringung von Systemleistungen im Rahmen von IntraSol OMS sowie für die Nutzung der Software Smart Meter Insight.

4.2 Ansprüche auf Wandlung oder Preisminderung sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden sind vom Ingenieurbüro innerhalb angemessener Frist, die im Allgemeinen ein Drittel der für die Durchführung der Leistung vereinbarten Frist beträgt, zu erfüllen. Ein Anspruch auf Verspätungsschaden kann innerhalb dieser Frist nicht geltend gemacht werden. Für die Nutzung der Software Smart Meter Insight gelten diese Regelungen entsprechend, wobei eine ununterbrochene Verfügbarkeit oder fehlerfreie Funktion nicht garantiert werden kann, soweit gesetzlich zulässig.

4.3 Das Ingenieurbüro hat seine Leistungen mit der von ihm als Fachmann zu erwartende Sorgfalt zu erbringen. Dies umfasst auch die Bereitstellung, Wartung und Betreuung der Systemleistungen im Rahmen von IntraSol OMS gemäß den vertraglich vereinbarten Bedingungen.

4.4 Die Verarbeitung personenbezogener und energierelevanter Daten im Rahmen der Nutzung der Software Smart Meter Insight erfolgt ausschließlich gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen und unserer Datenschutzerklärung, die Bestandteil dieser AGB ist. Der Kunde verpflichtet sich, für die Nutzung der Software erforderliche Zustimmungen und Einwilligungen Dritter einzuholen, soweit dies gesetzlich erforderlich.

5. Rücktritt vom Vertrag

5.1. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigen Gründen zulässig.

5.2. Bei Verzug des Ingenieurbüros mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich, die Nachfrist ist mit eingeschriebenem Brief zu setzen.

5.3. Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages durch das Ingenieurbüro unmöglich macht oder erheblich behindert, ist das Ingenieurbüro zum Vertragsrücktritt berechtigt.

5.4. Bei berechtigtem Vertragsrücktritt behält das Ingenieurbüro den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. Bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sind von diesem die vom Ingenieurbüro bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen zu honorieren.

6. Honorar, Leistungsumfang

6.1. Dem Honoraranspruch des Ingenieurbüros liegen die von der Bundesregierung herausgegebenen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure und deren Leistungsbilder zugrunde. Außer es wurde ein Pauschalhonorar mit konkreter Leistungsspezifikation vertraglich vereinbart.

6.2. Sämtliche Honorare werden in Euro erstellt.

6.3. In den angegebenen Honorarbeträgen ist die Umsatzsteuer nicht enthalten, diese ist gesondert vom Auftraggeber zu bezahlen.

6.4. Sofern nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart ist, hat die Zahlung ohne Abzüge binnen 14 Tagen ab Rechnungslegung auf das vom Ingenieurbüro genannte Bankkonto zu erfolgen. Im Fall des Zahlungsverzuges sind Zinsen in Höhe von 9 % per anno über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich Mahnspesen zu entrichten.

7. Geheimhaltung

7.1. Das Ingenieurbüro ist zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen verpflichtet.

7.2. Nach Durchführung des Auftrages ist das Ingenieurbüro berechtigt, das vertragsgegenständliche Werk gänzlich oder teilweise zu Werbezwecken zu veröffentlichen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.

8. Urheberrechte

8.1. Pläne, Prospekte, Berichte, technische Unterlagen und dgl. des Ingenieurbüros sind urheberrechtlich geschützt.

8.2. Jede gänzliche oder teilweise Veröffentlichung ist nur mit Zustimmung des Ingenieurbüros zulässig, ebenso die Weitergabe und die wiederholte Nutzung durch dritte oder den Auftraggeber selbst.

8.3. Das Ingenieurbüro ist berechtigt, der Auftraggeber verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekanntmachungen über das Projekt den Namen (Firma, Geschäftsbezeichnung) des Ingenieurbüros anzugeben.

9. Erfüllungsort

9.1. Der Firmensitz des Ingenieurbüros.

10. Schutz der Pläne

10.1. Das Ingenieurbüro behält sich alle Rechte und Nutzungen an den von ihm erstellten Unterlagen (insbesondere Pläne, Prospekte, technische Unterlagen) vor.

10.2. Jede Nutzung (insbesondere Bearbeitung, Ausführung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Vorführung, Zurverfügungstellung) der Unterlagen oder Teilen davon ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Ingenieurbüros zulässig. Sämtliche Unterlagen dürfen daher nur für die bei Auftragserteilung oder durch eine nachfolgende Vereinbarung ausdrücklich festgelegten Zwecke verwendet werden.

10.3. Das Ingenieurbüro ist berechtigt, der Auftraggeber verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekanntmachungen über das Projekt den Namen (Firma, Geschäftsbezeichnung) des Ingenieurbüros anzugeben.

10.4. Im Falle des Zuwiderhandelns gegen diese Bestimmungen zum Schutz der Unterlagen hat das Ingenieurbüro Anspruch auf ein Pönale in Höhe des doppelten angemessenen Entgelts der unautorisierten Nutzung, wobei die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadenersatzanspruches vorbehalten bleibt. Diese Pönale unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Beweislast, dass der Auftraggeber nicht die Unterlagen des Ingenieurbüros genutzt hat, obliegt dem Auftraggeber.

11. Darstellung als Referenzprojekt

11.1. Das Ingenieurbüro berichtet auf seiner Website über aktuelle sowie abgeschlossene Projekte. Dafür werden Name, Logo sowie allgemeine Projektdaten der Auftraggeber zur Beschreibung der Referenzen genutzt. Mit der Beauftragung der Solar4Network GmbH gibt der Kunden sein Einverständnis für die Veröffentlichung dieser Daten. Selbstverständlich kann dieses Einverständnis aber jederzeit über anfrage@solar4network.de widerrufen werden.